Weitere Tätigkeiten
Tätigkeiten im Tourismus
Hierbei handelt es sich um Anlerntätigkeiten, für die keine gesetzlich geregelte Ausbildung besteht, die in den meisten Fällen “nur” als vorübergehende Tätigkeit ausgeübt werden, die aber oft als Einstieg in eine feste berufliche Tätigkeit im Tourismus dienen.
Flugbegleiter/in
Reiseleiter/in
Gästebetreuer/in
Animateur/in
Für Ihre speziellen Fragen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.
AJT e.V.
Tel: 0228 390 43 79
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