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Seminare Beruf und Ausbildung Der Verband Presse
 Beruf und Ausbildung
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Praktikumsangebote
 Arbeitsangebote
Arbeitsangebote
 Änderungen im neuen Berufsbild (allgemein)
1. Gegenstand dieser Seiten wird der Bereich Touristik sein.
2. Die Fachrichtung Touristik ist in drei Einsatzgebiete unterteilt
a. Reisevermittlung Touristik
b. Reisevermittlung Beförderung
c. Reiseveranstaltung
3. Der Ausbildungsbetrieb muss neue Kompetenzen vermitteln
Hier besonders Englisch in fachspezifischen Zusammenhängen vermitteln.
4. Der Rahmenlehrplan der Berufsschulen wurde inhaltlich verkürzt.
Die Inhalte wurden in 15 Lernfeldern zusammengefasst, welche über drei Ausbildungsjahre verteilt sind. Diese Inhalte sind mit Methodenkompetenzen vermischt und exemplarisch zu erarbeiten. Alle Inhalte sind Grundlage für die schriftliche Abschlussprüfung.
5. Die Zwischenprüfung bleibt bei einem zeitlichen Anteil von höchstens 180 Minuten.
Drei Prüfungsgebiete werden benannt:
a. Produkte und Leistungen
b. Arbeitsorganisation
c. Wirtschafts- und Sozialkunde
6. Die Abschlussprüfung wurde zeitlich und von der Bezeichnung der Prüfungsfächer in der Fachrichtung Touristik her verändert:
a. Touristik und Reiseverkehr (150 Minuten)
b. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (60 Minuten)
c. Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)
In der schriftlichen Prüfung dürfen nur Aufgaben zu den Themen gestellt werden, welche sich in den 15 Lernfeldern der Berufsschule wiederfinden.
7. Die mündliche Prüfung (praktische Übung) wurde neu gewichtet und zeitlich sowie vom Ablauf her verändert
Bei der mündlichen Prüfung können 100 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Fragen in der praktischen Übung ist das betriebliche Einsatzgebiet. Der Prüfling kann bei der Anmeldung zur Prüfung allerdings das Einsatzgebiet wechseln, oder eine Kombination aus zwei Einsatzgebieten wählen (z.B. Beförderung und Touristik). Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammern weist die Spezialisierung aus. Es werden drei Noten für die drei schriftlichen Teile, eine mündliche Note und die Gesamtnote ausgewiesen. Die mündliche Prüfung ist Sperrfach, d.h. eine mangelhafte Leistungen in der abschließenden mündlichen Prüfung bedeutet das Nicht-Bestehen.
Für Ihre speziellen Fragen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.
AJT e.V.
Tel: 0228 390 43 79
Fax: 0228 390 43 80
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