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Seminare Beruf und Ausbildung Der Verband Presse
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in der Berufsschule
Der Rahmenlehrplan des neuen Berufsbildes hebt die Fächerkombination des alten Rahmenlehrplans auf. Die zu vermittelnden Inhalte des Berufsschulunterrichts sind in 15 Lernfelder aufgeteilt, welche folgende Angaben beinhalten:
Nummer und Titel des Lernfeldes / Anzahl der darauf zu verwendenden Stunden (Orientierungsgröße), Zugeordnetes Ausbildungsjahr und Zielformulierung. Im Anschluss an diese Angaben finden sich die unterschiedlichen Inhalte, die zum Teil in exemplarischer Form eingebunden sind, d.h. ein Zielgebiet soll unter den Aspekten bestimmter Reisemotive oder Leistungsträger vermittelt werden. (z.B. Pauschalreise nach Ägypten veranstalten oder Studienreise Bali) Aus den Inhalten der Lernfelder dürfen die Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung entnommen werden.
Die Situationsaufgaben für die mündliche Prüfung können auch Themen und Destinationen umfassen, welche nicht explizit in den Lernfeldern aufgeführt sind.
Neben der inhaltlichen Arbeit, soll auch die Präsentationskompetenz sowie das Verfassen von Schriftstücken (z.B. Handouts zu Referaten) mit Hilfe von gängigen Textverarbeitungsprogrammen trainiert werden.
Ein Ziel der Neuordnung war die Ausrichtung der Ausbildung auf mehr Handlungsorientierung. Kurz gesagt soll sich der Unterricht an betrieblichen Handlungen orientieren, ohne diese zu kopieren. Die zu erarbeitenden Inhalte sollen nicht herkömmlich getrennt vermittelt werden, sondern in Lernsituationen, die komplette Handlungen aus der Praxis abbilden. Dies könnte in Form von Verkaufsgesprächen, Kurz-Referaten oder auch der Einbindung von Produktschulungen in den Unterricht geschehen
Die Verlagerung der Lernorte durch Schulungen oder Informationsbesuche bei Leistungsträgern bietet eine weitere Möglichkeit der Umsetzung. Die Planung, Gestaltung, Durchführung von Reiseprojekten sowie die Präsentation der Projektergebnisse unter Zuhilfenahme neuer Medien ist an einigen Schulen im Bundesgebiet schon fest in den Ausbildungsablauf integriert.
im Ausbildungsbetrieb
Während die schriftliche Prüfung für alle Auszubildenden in der BRD auf Grundlage der schulischen Ausbildung beruht, ist die mündliche Prüfung an der betrieblichen Ausbildung orientiert. Der Auszubildende wird bei Anmeldung zur Abschlussprüfung für ein bestimmtes Einsatzgebiet angemeldet. Der Auszubildende sollte sich mit dem Betrieb über die Wahl verständigen.
1. Vermittlung Touristik Für Auszubildende die primär in reinen Touristikbüros ausgebildet wurden.
Beförderung per Schiff / Flugzeug oder Bahn sollen hier lediglich "Rahmencharakter" haben.
2. Vermitttlung Beförderung Für Auszubildende in Vollreisebüros, Firmendiensten etc.
Die Fragen zur Beförderung sollten detaillierter sein als bei der Prüfung in Vermittlung. Geographische und touristische Fragen dienen hier als "Rahmen" für die Beförderungsprüfung.
3. Veranstaltung Für Auszubildende bei Veranstaltern,
wobei die Fragen sich an den allgemeinen Charakteristika von Veranstaltern und nicht am eigenen Ausbildungsbetrieb orientieren sollten.
Es besteht die Möglichkeit einer Kombination der Punkte 1-3. Dies kann den Kammern bei der Anmeldung zur Prüfung mitgeteilt werden
Auf dem Handelskammerzeugnis wird eine Note für die praktische Übung (=mündliche Prüfung) aufgeführt. Es ist aus dem Zeugnis ersichtlich, in welchem Einsatzgebiet der Prüfling seine Prüfung abgelegt hat.
Für Ihre speziellen Fragen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.
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Tel: 0228 390 43 79
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