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 Die Abschlussprüfung
Die schriftliche Prüfung
Die Grundlage für die schriftliche Abschlussprüfung ist für alle Auszubildenden Fachrichtung Touristik identisch. Die im Ausbildungsvertrag festzulegenden Einsatzgebiete haben lediglich Bedeutung für die mündliche Prüfung. (Praktische Übung).
Die schriftliche Prüfung wird je nach Bundesland als Multiple-Choice-Prüfung (Ankreuz-Aufgaben) oder als Prüfung mit offenen Fragen durchgeführt. (Die Multiple-Choice-Prüfung für den Reiseverkehr enthält im berufsbezogenen Prüfungsteil Reiseverkehr auch Aufgaben in offener Form)
Genaue Anforderungen finden sich im Kapitel über die allgemeinen Änderungen des neuen Berufsbildes: Allgemeine Änderungen
Die mündliche Prüfung (Praktische Übung)
Bei der mündlichen Prüfung können 100 Punkte erreicht werden. Grundlage für die Fragen in der praktischen Übung ist das betriebliche Einsatzgebiet. Der Prüfling kann bei der Anmeldung zur Prüfung allerdings das Einsatzgebiet wechseln, oder eine Kombination aus zwei Einsatzgebieten wählen (z.B. Vermittlung, Beförderung und Touristik). Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammern weist die Spezialisierung aus. Es werden drei Noten für die drei schriftlichen Teile, eine mündliche Note und die Gesamtnote ausgewiesen.
Die mündliche Prüfung muss mindestens mit der Note ausreichend bestanden werden, um die gesamte Prüfung zu bestehen (Sperrfach).
Der Prüfling kann zu Beginn der Prüfung aus zwei Aufgabenvorschlägen wählen. Dies sollten Situationsaufgaben sein, an denen sich das Prüfungsgespräch orientiert.
Während die Themen der schriftlichen Teile der Prüfung nur aus den Lernfeldern entnommen werden dürfen, ist es bei der mündlichen Prüfung durchaus möglich, auch Zielgebiete zum Gegenstand des Prüfungsgespräches zu machen, die nicht in den Lernfeldern genannt werden!
Der Prüfling kann sich auf den ausgewählten Prüfungsvorschlag 15 Minuten lang vorbereiten. Das anschließende Prüfungsgespräch soll maximal 20 Minuten dauern.
Warum Änderungen der praktischen Übung?
Wann ist die Prüfung bestanden / bzw. nicht bestanden?
Fall 1: Eine 6 im Schriftlichen bedeutet: Prüfung nicht bestanden
Die mündliche Prüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Alle Fächer müssen wiederholt werden.
Fall 2: Dreimal 5 in den schriftlichen Fächern bedeutet: Prüfung nicht bestanden
Die mündliche Prüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Alle schriftlichen Fächer müssen wiederholt werden.
Fall 3: Zweimal 5 in den schriftlichen Fächern bedeutet:
Die Industrie- und Handelskammer fordert den Prüfling vor der mündlichen Prüfung auf, eines der beiden mangelhaften Fächer für die Ergänzungsprüfung zu benennen. Die Ergänzungsprüfung findet i.d.R. im Anschluss an die mündliche Prüfung statt. Die Kammer teilt dem Prüfling (direkt oder über den Ausschuss) mit, mit welcher Note er die Ergänzungsprüfung bestehen muss, um insgesamt ein ausreichend zu erreichen.
Fall 3a: Der Prüfling besteht die Ergänzungsprüfung nicht:
Die mündliche Prüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Nur die schriftlichen Fächer, die schlechter als 4 waren, also auch das Fach der Ergänzungsprüfung, müssen wiederholt werden.
Fall 3b: Der Prüfling besteht die Ergänzungsprüfung: Prüfung bestanden
Im Zeugnis bleibt eine 5 stehen.
Fall 4: Eine 5 im Schriftlichen bedeutet:
Im Zeugnis bleibt diese 5 stehen und kann nicht ausgeglichen werden.
ACHTUNG: Generell dürfen keine zwei "Fünfen" im Zeugnis auftauchen!
Fall 5: Der Prüfling schafft die Prüfung mit einer knappen 5 und zwei knappen 4.
Im Mündlichen legt der Prüfling eine schwach ausreichende Leistung ab.
Der Prüfling hat die Prüfung nicht bestanden, wenn er nicht mindestens 250 Punkte in allen Prüfungsteilen erzielt hat.
Wie errechnet sich die Endnote?
Touristik und Reiseverkehr Erzielte Punktzahl x 2 = Teil 1
Steuerung und Kontrolle Erzielte Punktzahl x 1 = Teil 2
Wirtschafts- und Sozialkunde Erzielte Punktzahl x 1 = Teil 3
Praktische Übung Erzielte Punktzahl x 1 = Teil 4
Gesamtpunktzahl = Summe
Die Gesamtpunktzahl muss über 249,75 Punkten liegen. Ansonsten ist die Prüfung trotz einer Möglichen Kombination von 5/4/4 im Schriftlichen nicht bestanden.
Die Gesamtpunktzahl wird durch 5 geteilt.
Das Handelskammerschema sieht folgende Noten für die entsprechenden Punktzahlen vor:
0-29 Punkte ungenügend
30-49 Punkte mangelhaft
50-66 Punkte ausreichend
67-80 Punkte befriedigend
81-92 Punkte gut
93-100 Punkte sehr gut
Für Ihre speziellen Fragen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.
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Tel: 0228 390 43 79
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