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Die schriftliche Prüfung |
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Die Grundlage für die schriftliche Abschlussprüfung ist
für alle Auszubildenden Fachrichtung Touristik identisch. Die im
Ausbildungsvertrag festzulegenden Einsatzgebiete haben lediglich Bedeutung für
die mündliche Prüfung. (Praktische Übung). |
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Die schriftliche Prüfung wird je nach Bundesland als
Multiple-Choice-Prüfung (Ankreuz-Aufgaben) oder als Prüfung mit offenen
Fragen durchgeführt. (Die Multiple-Choice-Prüfung für den Reiseverkehr enthält im
berufsbezogenen Prüfungsteil Reiseverkehr auch Aufgaben in offener Form) |
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Genaue Anforderungen finden sich im Kapitel über die
allgemeinen Änderungen des neuen Berufsbildes:
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Die mündliche Prüfung (Praktische Übung) |
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Bei der mündlichen Prüfung können 100 Punkte
erreicht werden. Grundlage für die Fragen in der praktischen
Übung ist das betriebliche Einsatzgebiet. Der Prüfling kann bei der
Anmeldung zur Prüfung allerdings das Einsatzgebiet wechseln, oder eine
Kombination aus zwei Einsatzgebieten wählen (z.B. Vermittlung, Beförderung und
Touristik). Das Zeugnis der Industrie- und Handelskammern weist die Spezialisierung
aus. Es werden drei Noten für die drei schriftlichen Teile, eine
mündliche Note und die Gesamtnote ausgewiesen. |
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Die mündliche Prüfung muss mindestens mit der Note ausreichend
bestanden werden, um die gesamte Prüfung zu bestehen (Sperrfach). |
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Der Prüfling kann zu Beginn der Prüfung aus zwei
Aufgabenvorschlägen wählen. Dies sollten Situationsaufgaben sein, an denen
sich das Prüfungsgespräch orientiert. |
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Während die Themen der schriftlichen Teile der Prüfung
nur aus den Lernfeldern entnommen werden dürfen, ist es bei der mündlichen
Prüfung durchaus möglich, auch Zielgebiete zum Gegenstand des
Prüfungsgespräches zu machen, die nicht in den Lernfeldern genannt werden! |
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Der Prüfling kann sich auf den ausgewählten
Prüfungsvorschlag 15 Minuten lang vorbereiten. Das anschließende
Prüfungsgespräch soll maximal 20 Minuten dauern. |
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Warum Änderungen der praktischen Übung? |
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Wann ist die Prüfung bestanden / bzw. nicht bestanden? |
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Fall 1: |
Eine 6 im Schriftlichen bedeutet:
Prüfung nicht bestanden
Die mündliche Prüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Alle Fächer müssen wiederholt werden. |
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Fall 2: |
Dreimal 5 in den schriftlichen Fächern bedeutet:
Prüfung nicht bestanden
Die mündliche Prüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Alle schriftlichen Fächer müssen wiederholt werden. |
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Fall 3: |
Zweimal 5 in den schriftlichen Fächern bedeutet:
Die Industrie- und Handelskammer fordert den Prüfling vor der
mündlichen Prüfung auf, eines der beiden mangelhaften Fächer für
die Ergänzungsprüfung zu benennen. Die Ergänzungsprüfung
findet i.d.R. im Anschluss an die mündliche Prüfung statt. Die Kammer
teilt dem Prüfling (direkt oder über den Ausschuss) mit, mit welcher
Note er die Ergänzungsprüfung bestehen muss, um insgesamt ein
ausreichend zu erreichen. |
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Fall 3a: |
Der Prüfling besteht die Ergänzungsprüfung
nicht:
Die mündliche Prüfung kann trotzdem abgelegt werden.
Nur die schriftlichen Fächer, die schlechter als 4 waren, also auch das
Fach der Ergänzungsprüfung, müssen wiederholt werden. |
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Fall 3b: |
Der Prüfling besteht die Ergänzungsprüfung:
Prüfung bestanden
Im Zeugnis bleibt eine 5 stehen. |
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Fall 4: |
Eine 5 im Schriftlichen bedeutet:
Im Zeugnis bleibt diese 5 stehen und kann nicht ausgeglichen werden.
ACHTUNG: Generell dürfen keine zwei "Fünfen" im
Zeugnis auftauchen! |
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Fall 5: |
Der Prüfling schafft die Prüfung mit einer knappen 5
und zwei knappen 4.
Im Mündlichen legt der Prüfling eine schwach ausreichende Leistung ab.
Der Prüfling hat die Prüfung nicht
bestanden, wenn er nicht mindestens 250 Punkte in allen
Prüfungsteilen erzielt hat. |
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Wie errechnet sich die Endnote? |
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| Touristik und Reiseverkehr |
Erzielte Punktzahl x 2 |
= |
Teil 1 |
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| Steuerung und Kontrolle |
Erzielte Punktzahl x 1 |
= |
Teil 2 |
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| Wirtschafts- und Sozialkunde |
Erzielte Punktzahl x 1 |
= |
Teil 3 |
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| Praktische Übung |
Erzielte Punktzahl x 1 |
= |
Teil 4 |
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| Gesamtpunktzahl |
= |
Summe |
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Die Gesamtpunktzahl muss über
249,75 Punkten liegen. Ansonsten ist die Prüfung trotz einer Möglichen
Kombination von 5/4/4 im Schriftlichen nicht bestanden. |
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Die Gesamtpunktzahl wird durch 5 geteilt. |
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Das Handelskammerschema sieht folgende Noten für die
entsprechenden Punktzahlen vor: |
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| 0-29 Punkte |
ungenügend |
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| 30-49 Punkte |
mangelhaft |
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| 50-66 Punkte |
ausreichend |
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| 67-80 Punkte |
befriedigend |
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| 81-92 Punkte |
gut |
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| 93-100 Punkte |
sehr gut |
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Für Ihre speziellen Fragen geben wir Ihnen gerne weitere
Auskünfte. |
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AJT e.V. |
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Tel: 0228 390 43 79
Fax: 0228 390 43 80 |
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