Betrieb

Änderungen für den Ausbildungsbetrieb

1.   Zu Beginn der Ausbildung soll im Ausbildungsvertrag eines der drei möglichen Einsatzgebiete festgelegt werden. Dieses Einsatzgebiet ist Grundlage für die mündliche Abschlussprüfung des Auszubildenden. Der Betrieb kann in den Einsatzgebieten

Touristik Vermittlung
Touristik Beförderung
Veranstaltung

ausbilden.

2.   Die Ausbildungsordnung (Ausbildungsrahmenplan) für die Reiseverkehrskaufleute wurde um einige Bereiche ergänzt:

  1. Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
    (Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen rücken stärker in den Mittelpunkt)
  2. Umweltschutz
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Arbeitsorganisation
  5. Informations- und Kommunikationssysteme
    (Primär Computerreservierungssysteme)
  6. Der Betrieb muss die Anwendung einer Fremdsprache vermitteln

3.   In der Ausbildungsordnung (Ausbildungsrahmenplan) für die Reiseverkehrskaufleute wurden folgende Bereiche verändert:

  1. Kundenberatung
  2. Marketing
  3. Rechnungswesen (Neue Bezeichnung: Steuerung und Kontrolle)

Für Ihre speziellen Fragen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte.
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