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| Allgemeine Bedingungen |
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Die Anmeldung muss schriftlich / per Fax oder E-Mail erfolgen an:
AJT e.V., Graurheindorfer
Str. 73, 53111 Bonn,
Tel.: 0228 3904379, Fax:
0228 3904380,
E-Mail:
info@ajt-fachverband.de
Auch wenn wir als gemeinnütziger Anbieter bemüht sind, möglichst vielen
die Teilnahme an unseren Angeboten zu akzeptablen Konditionen zu
ermöglichen, bedarf es zur Absicherung aller Beteiligten einer klaren
rechtlichen Grundlage. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Zeilen
aufmerksam zu lesen.
- Nach erfolgter Bestätigung durch den AJT Fachverband für
touristische Aus- und Weiterbildung e.V. (im Folgenden: AJT) ist der
Rechnungsbetrag bis zum auf der Rechnung angegebenen Datum zu
begleichen. Bis zur Gutschrift der Seminargebühr auf einem Konto des
AJT besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
Der AJT ist berechtigt, die Teilnahme zu verweigern, sofern die
Seminargebühr bis zum Beginn der Veranstaltung noch nicht entrichtet
wurde.
Ein Preisermäßigungsanspruch muss direkt bei der Anmeldung angegeben
werden. Eine nachträgliche Gewährung ist aus organisatorischen Gründen
nicht möglich. Je Teilnehmer und Kurs kann nur eine Ermäßigung gewährt
werden.
- Der AJT ist berechtigt, Veranstaltungen bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen bis 14 Tage vor
Veranstaltungstermin abzusagen. Den bereits angemeldeten Teilnehmern
steht in diesem Fall die Rückerstattung eventuell bereits gezahlter
Seminargebühren zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Steht ein zu schulendes EDV- / CRS-System oder eine der
darin angebotenen Anwendungen während eines Seminars aus nicht vom AJT
zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht zur Verfügung,
besteht kein Regressanspruch.
- Die Dozenten sind berechtigt, Teilnehmer bei groben
Störungen vor Beendigung der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme
auszuschließen.
- Ein Anspruch auf die vollständigen Arbeitsunterlagen sowie
auf die Teilnahme-Urkunde bestehen nur bei Anwesenheit von Anfang bis
Ende der Veranstaltung.
- Die während der Seminare ausgehändigten Arbeitsmaterialien
unterliegen dem Copyright des AJT. Ein Nachdruck (auch teilweise) ist
nicht gestattet.
- Bei Rücktritt durch den Teilnehmer entstehen folgende
Stornierungsgebühren:
bis 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos,
vom 44. bis 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30,- € pro Person, vom 21.
bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Rechnungsbetrages und ab
dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Rechungsbetrages.
Eine Stornierung muss schriftlich an die Geschäftsstelle des AJT
erfolgen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist das Datum des Zugangs
der Rücktrittserklärung in der Geschäftsstelle des AJT. Sollte eine
Ersatzperson gestellt werden können, die sich schriftlich bereit
erklärt, statt der stornierten Person in den Vertrag einzusteigen,
werden bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn keine Gebühren
berechnet. Danach wird bei Namensänderungen eine Bearbeitungsgebühr von
15,- € berechnet.
Umbuchungen von Thema, Ort oder Datum einer Veranstaltung werden bis
zum 45. Tag kostenlos vorgenommen, vom 44. bis zum 15. Tag vor
Veranstaltungsbeginn werden 15,- € berechnet. Ab dem 14. Tag vor
Veranstaltungsbeginn gilt eine solche Umbuchung als Rücktritt und
Neuanmeldung; es gelten dann die obigen Stornierungsgebühren.
Die vorstehende Stornierungsregelung gilt entsprechend auch bei der
Stornierung von Teilleistungen.
- Nichterscheinen (No-Show) bei einer Veranstaltung oder
Nichtbezahlung des Rechnungsbetrages vor Veranstaltungsbeginn gelten
nicht als Stornierung. Der Rechnungsbetrag ist in beiden Fällen ebenso
wie bei nur teilweiser Teilnahme in voller Höhe fällig. Eine
Teilrückerstattung ist nicht möglich.
- Die Zahlung einer Stornierungsgebühr berechtigt nicht zur
Forderung von Teilleistungen, z.B. in Form von Kopien der
Unterrichtsmaterialien der stornierten Veranstaltung o.ä.
- Der AJT ist berechtigt, den Veranstaltungsort innerhalb
einer Stadt kurzfristig zu verlegen. Der AJT verpflichtet sich, die
Teilnehmer in solchen Fällen vorab zu informieren.
- Erscheint ein Teilnehmer verspätet zu einer Veranstaltung,
so erlischt der Anspruch auf Teilnahme. Sollte eine rechtzeitige
Ankunft aus vorher bekannten Gründen nicht möglich sein, so ist die
Geschäftsstelle des AJT rechtzeitig zu benachrichtigen, damit der
Dozent über die spätere Ankunft informiert werden kann.
Selbstverständlich wird versucht, bei einer unbeabsichtigten Verspätung
die Teilnahme an der Veranstaltung noch zu ermöglichen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen
Bedingungen zur Folge.
(Stand: 31.10.2009)
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