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Mitglied im AJT ist der jeweilige Verband, d.h. eventuelle
Vorteile aus der Mitgliedschaft genießt zunächst der Verband und
nicht seine Einzelmitglieder. |
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Der Verband ist automatisch durch einen von ihm zu benennenden
Vertreter in alle Aktivitäten und Entscheidungen des AJT eingebunden. |
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Dieser Vertreter bringt die speziellen Interessen und auch
Anforderungen des Verbandes in den AJT ein, formuliert entsprechende
Fragestellungen und Themen und beteiligt sich (möglichst aktiv) an der
Bearbeitung und Umsetzung. |
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Der Verband stellt seine Kontakte zu Unternehmen und
öffentlichen Einrichtungen im gemeinsamen Interesse am Ausbau der
Möglichkeiten des AJT zur Verfügung, z.B. Förderung durch
öffentliche Mittel, Förderung des AJT in Form von Finanz- oder
Sachleistungen, in Form von Beiträgen, Spenden oder Sonderkonditionen,
Mitgliedschaften einzelner Unternehmen o.ä. |
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Der Verband zahlt hierfür den Mitgliedsbeitrag des AJT
für Institutionen. |
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