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Beratungsmodell
 Beratungsmodell - Stufe 1
Die Stufe 1 umfasst:
Mitglied im AJT ist der jeweilige Verband, d.h. eventuelle Vorteile aus der Mitgliedschaft genießt zunächst der Verband und nicht seine Einzelmitglieder.  
Der Verband ist automatisch durch einen von ihm zu benennenden Vertreter in alle Aktivitäten und Entscheidungen des AJT eingebunden.  
Dieser Vertreter bringt die speziellen Interessen und auch Anforderungen des Verbandes in den AJT ein, formuliert entsprechende Fragestellungen und Themen und beteiligt sich (möglichst aktiv) an der Bearbeitung und Umsetzung.  
Der Verband stellt seine Kontakte zu Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im gemeinsamen Interesse am Ausbau der Möglichkeiten des AJT zur Verfügung, z.B. Förderung durch öffentliche Mittel, Förderung des AJT in Form von Finanz- oder Sachleistungen, in Form von Beiträgen, Spenden oder Sonderkonditionen, Mitgliedschaften einzelner Unternehmen o.ä.  
Der Verband zahlt hierfür den Mitgliedsbeitrag des AJT für Institutionen.  
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