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 Beratungsmodell - Stufe 3
Die Planung, Ausschreibung, Organisation und Bildung eigener Seminarangebotes des Verbandes werden ebenfalls quasi outgesourct. Dabei wird dieses Angebot selbstverständlich nur im Namen und im Auftrag des Verbandes laufen. Hierzu gibt es natürlich einige Fragen zu klären, aber denkbar wäre folgendes Grundmodell:
Der Verband meldet seine Vorstellungen an den AJT (=Bringschuld) und stellt seine ggf. vorhandenen Vorerfahrungen und Kontakte zur Verfügung. Ebenfalls kann er natürlich entsprechende Vorgaben wie feste Dozenten o.ä. fix formulieren.  
Der AJT schreibt ansonsten diese Seminare zur Durchführung offen an alle im Fachverband angeschlossenen Bildungsträger aus - ggf. in einem späteren Schritt nur an solche mit Gütesiegel, was durchaus denkbar ohnehin irgendwann eine Grundvoraussetzung für Mitgliedschaften von Bildungsträgern im Fachverband werden könnte. Ob sich der AJT mit seinem Standbein als Bildungsträger selbst auch an solchen Ausschreibungen beteiligen darf, ist einer der noch zu klärenden Detailpunkt. Ebenso wie dann die genaue Formulierung für den Veranstalter dieser Seminare u.ä. festzugelegen ist.  
In jedem Fall ist diese Aufgabe aber eindeutig dem AJT als Fachverband und nicht dem AJT als Bildungsträger zuzuordnen, womit das Argument einer Konkurrenz des AJT als Fachverband zu anderen Bildungsträgern entkräftet ist.  
Für die Übernahme dieser zusätzlichen, erweiterten Aufgabe zahlt der Verband an den AJT ebenfalls einen jährlichen Mitgliedsbeitrag pro Verbands-Mitglied, der aber naturgemäß höher liegt als der für Stufe 2. Details über Abrechnungsmodus und Höhe des Beitrags sind auch hierfür noch zu festzulegen.  
Wir denken, dass dieses Modell ein attraktives Angebot darstellt, mit dem Verbände das für alle wichtige Thema Bildung ihren Mitgliedern auch weiterhin als Leistung und Service anbieten können, andererseits aber in diesem Spezialthema das Know-How und die Möglichkeiten eines Fachverbandes nutzen und gleichzeitig deutliche Einsparungen vornehmen können.  
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