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 Satzung
Auszug aus der Satzung des AJT
Die vollständige Satzung können Sie sich hier als .rft - Datei herunterladen:
Satzung als .rtf Datei (60 kB)
 § 2 Zweck des Vereins
... Der Zweck des Vereins liegt hauptsächlich im Bereich der Bildung in der Touristik. ... Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
die Förderung von Wissenschaft und Lehre
Herstelle und Pflege von Kontakten zwischen Studierenden/Lernenden und der Praxis ...
Die Beratung von Studierenden/Lernenden und ausgelernten Touristikern über Angebote, Inhalte und Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung
Die Förderung der Kommunikation und des Austauschs der Mitglieder untereinander ... und zwischen allen Beteiligten in der Touristikbranche ...
Die Bereitstellung einer zentralen Daten- und Informationsstelle für Aus- und Weiterbildung für die Touristikbranche
Die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsangeboten unter eigenem Namen und in Kooperation...
Die Durchführung von Untersuchungen, Diskussionen und Erfahrungsaustauschen zur Aus- und Weiterbildungssituation ...
Die Förderung und Ausübung der Forschung in der Touristik und die Verbreitung der Ergebnisse
 § 3 Tätigkeiten des Vereins
Der Verein soll durch Tagungen, ...Schulungsangebote, ... Beteiligung ... Messen und Workshops, Informationssammlung und Veröffentlichung sowie Zusammenarbeit und Austausch mit allen Personen, Firmen und Vereinigungen der Touristik die in § 2 formulierten Punkte fördern. ...
 § 6 Mitglieder des Vereins
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins zu unterstützen wünscht.
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